Rückgabe von Ticktes
Aufgrund der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) durften in der Vergangenheit viele Veranstaltungen nicht stattfinden bzw. wurden verschoben.
Für die Rückabwicklung der für diesen Zeitraum erworbenen Eintrittskarten haben Sie die Wahl zwischen der Erstattung in Form eines Gutscheins, der Rücküberweisung des Kartenwertes oder den Umtausch für eine andere Veranstaltung.
Dazu senden Sie bitte das folgende Formular inkl. der Original-Tickets an uns zurück.